Wichtige Informationen zur Nachkontrolle einer Haltverbotszone:
Nach der Einrichtung einer Haltverbotszone, sind weitere Überprüfungen
(mindestens 2 Nachkontrollen) des ordnungsgemäßen Zustandes
der Haltverbotsbeschilderung zeitnah zum Gültigkeitszeitraum durchzuführen.
Das bedeutet: Es muss 1 Tag sowie 2 Tage vor dem Termin eine Überprüfung
mit schriftlichen Protokoll stattfinden.
Um im Rahmen eines Abschleppverfahrens nachzuweisen, wann und von wem eine
Nachkontrolle erfolgte, sind Überprüfungszeitpunkt, der Name der
Kontrollperson und die Überprüfungsergebnisse schriftlich zu protokollieren.
Wenn Sie die Nachkontrollen selbst durch führen, können Sie das
Dokument ganz unten kostenlos runterladen.
Wichtig: Befinden sich zum Zeitpunkt der Nachkontrollen keine Fahrzeuge
in der Haltverbotszone, ist dies ebenfalls zu vermerken.
Wurden die Nachkontrollen sowie die Schilderkontrollen nicht durchgeführt wird die Polizei die Fahrzeuge nur dann abschleppen, wenn der Erlaubnisnehmer der Verkehrsrechtlichen Anordnung aller anfallender Kosten schriftlich gegenüber der Polizei erklärt.
Es werden folgende Dokumente
in PAPIERFORM benötigt:
Vornotierungsliste
Genehmigung
Schriftliche Protokolle für die Nachkontrollen
-- >> Dokument Nachkontrolle zum Download <<--